Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Urheberrecht
- Kostenvoranschläge, Entwürfe, Skizzen und Perspektiven sind urheberrechtlich geschützt und bleiben unser Eigentum. Sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche Erlaubnis weder unterbreitet noch sonst wie zugänglich gemacht werden.
2. Auftragsannahme
- Alle Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich.
- Bei mündlicher oder telefonischer Bestellung gehen Übermittlungsfehler zu Lasten des Auftraggebers.
- Bei Abweichungen der Auftragsbestätigung des Auftragsnehmers von der Bestellung des Auftraggebers verpflichtet sich der Auftraggeber, innerhalb von 3 Werktagen schriftlich zu widersprechen, anderfalls Abwicklung nach Massgabe der Auftragsbestätigung.
- Nach Aufmass gefertigte Teile können weder zurückgenommen noch umgetauscht werden.
3.Rücktritt/ Kündigung
- Kündigt der Auftraggeber vor Bauausführung den Werkvertrag, so ist der Auftragnehmer berechtigt, 15% der Gesamtauftragssumme als Schadenersatz zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. In allen Fällen, in denen uns aufgrund Gesetzes oder nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen das Recht zu Rücktritt vom Vertrag zusteht, haben wir auch das Recht, diesen Vertrag zum kündigen. Müssen wir unser Kündigungsrecht ausüben, haben wir Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Wir lassen uns jedoch anrechnen, was wir infolge der Aufhebung an Kosten ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft und unserer Betriebsmittel erwerben.
4. Abnahme
- Der Auftraggeber verpflichtet sich unverzüglich nach Lieferung/Montage die Leistung abzunehmen. Generell gilt die Leistung bei Verlassen unserer Monteure der Baustelle als abgenommen.
- Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber zweimal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt 12 Werktage nach Zugang der zweiten Aufforderung ein.
- Wurde die Leistung oder ein Teil der Leistung in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach 6 Werktagen als erfolgt.
- Auf Verlangen sind Teilabnahmen der Leistung getrennt abzunehmen.
5. Mängel
- Offensichtliche Mängel müssen zwei Wochen nach Lieferung oder bei Abnahme schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
- Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer die Wahl, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Solange der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung/Zahlung oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen.
- Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bleibt das Recht des Auftraggebers, Minderung oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand ist, Rückgängigmachung des Vertrags zu fordern.
- Bagatellschäden (kleine Kratzer, Punkte, Druckstellen) soweit in den DIN-Normen zulässig, berechtigen keinen Mangelanspruch.
- Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in Farben, Struktur (insbesondere bei Nachbestellungen) sowie handelsübliche Toleranzen berechtigen keinen Mangelanspruch.
6. Zahlung
- Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und abgenommen, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung sofort fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Wechselzahlungen sind nicht zulässig. Wechsel und Schecks werden nicht angenommen.
- Abschlagszahlungen für Teilleistungen sind (Pauschalsumme akzeptiert) innerhalb von 3 Werktagen zu begleichen.
- Eingehende Zahlungen des Auftraggebers tilgen die Schulden in der Reihenfolge ihrer Entstehung. Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, so werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
7. Eigentumsvorbehalt/Sicherungsrecht
- Auch nach Übergabe bleiben die von uns hergestellten Gegenstände bis zum vollständigen Ausgleich unserer sämtlichen Zahlungsansprüche aus diesem Vertrag unser Eigentum.
- Soweit der Kunde die von uns hergestellten Gegenstände an einen Dritten weiterveräußert, tritt er sicherungshalber seine sämtlichen Ansprüche gegen den Dritten in Höhe unserer zum Zeitpunkt der Weiterveräußerung noch offenen Zahlungsansprüche bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
- Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.
8. Technische Hinweise
- Holz ist ein natürlicher Werkstoff, für den Schwankungen hinsichtlich Farbe und Struktur charakteristisch sind. Auch bei gleicher Holzart können daraus unterschiedlich wirkende Naturholz- oder Beiztöne resultieren. Diese natürlichen Unterschiede in Farbe und Wuchs stellen keinen Sachmangel im Sinne der zuvor folgenden Bestimmungen dar.
- Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere: Beschläge, gängige Bauteile zu ölen und zu warten, Anschlussfugen zu warten, Oberflächen nach Bedarf nachzubehandeln. Diese Arbeiten gehören nicht zum Leistungsumfang. Unterlassung kann die Funktionstüchtigkeit der Bauteile, Möbel, Küchen, usw. beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche entstehen.
- Wir sind berechtigt, einseitig andere als vereinbarte Werkstoffe zu verwenden, sofern dies dem Besteller zumutbar ist und keine erhebliche Wertminderung darstellt.
9.Speicherung personenbezogener Daten
- Im Rahmen des Geschäftsablaufs der Auftragnehmer werden Daten des Auftraggebers auf elektronischen Medien erfasst und gespeichert, soweit dies für einen ordnungsgemäßen Geschäftsgang erforderlich ist. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung dieser Daten.
10. Gerichtsstand/Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Weilheim in Oberbayern.
Steuernummer DE 235 086 011
Peter Bommersbach