Allgemeine Geschäftsbedingungen

Damit Sie schnell die richtigen Bedingungen finden:

Unsere AGB sind in Privatkunden (B2C) und Geschäftskunden (B2B) getrennt. Klappen Sie unten einfach die passende Version auf.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR VERBRAUCHER (B2C)

Stand: 26.01.2026

  1. Vertragspartner / Geltungsbereich
    (1) Diese AGB gelten für Verträge zwischen
    Peter Bommersbach, Schreinerei Bommersbach, Schwabbrucker Straße 8, 86956 Schongau,
    Tel. +49 (0)8861 71646, E-Mail info@moebelerlebnis.de,
    USt-IdNr.: DE 235 086 011
    (nachfolgend „wir“)
    und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Kunde“).
    (2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
    (3) Unsere Leistungen umfassen insbesondere Planung, Aufmaß, Herstellung und Montage von Möbeln/Küchen/Innenausbau, Sonnenschutz sowie Boden- und Türleistungen (nachfolgend zusammen „Werkleistung“). Sofern wir fremde Produkte (z.B. Beschläge, Geräte, Markisen/Sonnenschutz) liefern, gelten ergänzend die Herstellerangaben.
  2. Angebote / Vertragsschluss / Unterlagen
    (1) Unsere Angebote sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – freibleibend.
    (2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
    a) schriftliche Auftragsbestätigung von uns oder
    b) Unterzeichnung eines Auftrags-/Werkvertrags (vor Ort oder beim Kunden) oder
    c) Beginn der Ausführung nach Auftragserteilung, sofern der Kunde dem nicht unverzüglich widerspricht.
    (3) Bestellungen per Telefon/E-Mail/Kontaktformular dienen der Anfrage. Übermittlungsfehler (z.B. E-Mail-Falschangaben) gehen nicht zu unseren Lasten; wir bestätigen wesentliche Inhalte in Textform.
    (4) Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen, Skizzen, CAD-Daten und Perspektiven sind urheberrechtlich geschützt und bleiben unser Eigentum. Eine Weitergabe/Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne unsere Zustimmung nicht gestattet.
  3. Aufmaß / Maßanfertigung / Änderungen
    (1) Bei Maß- und Sonderanfertigungen ist das Aufmaß bzw. die Freigabe von Planungsunterlagen durch den Kunden wesentliche Grundlage.
    (2) Vom Kunden freigegebene Maße/Pläne gelten als verbindlich. Änderungen nach Freigabe können Mehrkosten und Terminverschiebungen verursachen.
    (3) Nach Aufmaß/individueller Spezifikation gefertigte Teile sind von Rücknahme/Umtausch ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig (vgl. Widerrufshinweise in Ziff. 13).
  4. Preise / Zusatzleistungen
    (1) Es gelten die im Vertrag/Angebot vereinbarten Preise. Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer (sofern nicht anders ausgewiesen).
    (2) Nicht im Angebot enthaltene Leistungen (z.B. zusätzliche Anpassungen vor Ort, bauseitige Nacharbeiten, Mehraufwand durch erschwerte Montagebedingungen) werden nach Aufwand berechnet, sofern der Kunde vorab informiert wurde oder die Maßnahme zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlich und zumutbar ist.
  5. Zahlungsbedingungen
    (1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung nach Rechnungsstellung sofort fällig.
    (2) Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt zu verlangen.
    (3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Wir dürfen ferner angemessene Mahnkosten verlangen.
  6. Termine / Mitwirkung des Kunden
    (1) Liefer-/Montagetermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
    (2) Der Kunde stellt sicher, dass am Montageort die notwendigen Voraussetzungen vorliegen (Zugang, freie Wege, Strom, ggf. Wasser, geeignete Untergründe, Park-/Haltemöglichkeiten, Schutz empfindlicher Bereiche).
    (3) Verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. fehlender Zugang, Baustelle nicht bereit), können wir Mehraufwand und Wartezeiten berechnen und Termine angemessen verschieben.
  7. Eigentumsvorbehalt
    Bis zur vollständigen Zahlung bleiben gelieferte/angefertigte Gegenstände unser Eigentum.
  8. Abnahme (Werkvertrag)
    (1) Der Kunde ist verpflichtet, die Werkleistung nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen.
    (2) Die Abnahme erfolgt regelmäßig durch Abnahmeprotokoll oder durch Erklärung in Textform.
    (3) Abnahmefiktion: Setzen wir dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und nimmt der Kunde innerhalb der Frist nicht ab, ohne mindestens einen konkreten Mangel zu benennen, gilt die Leistung mit Fristablauf als abgenommen.
    (4) Nimmt der Kunde die Leistung in Gebrauch (z.B. Nutzung von Einbauten), kann dies als Abnahme gelten, sofern keine wesentlichen Mängel gerügt werden.
    (5) Teilabnahmen können vereinbart werden.
  9. Gewährleistung / Mängelrechte
    (1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Kunde hat uns Mängel bitte in Textform mitzuteilen und nach Möglichkeit mit Fotos zu dokumentieren.
    (2) Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung/Ersatz).
    (3) Natürliche Materialeigenschaften: Holz ist ein Naturprodukt; Abweichungen in Farbe, Maserung, Struktur sowie materialtypische Veränderungen (z.B. durch Licht, Raumklima) sind kein Mangel, soweit sie branchenüblich und zumutbar sind.
    (4) Handelsübliche, technisch unvermeidbare Toleranzen sowie geringfügige, zumutbare Abweichungen in Farbe/Struktur (insb. bei Nachbestellungen) stellen keinen Mangel dar.
    (5) Hinweise zu Pflege/Wartung: Der Kunde hat übliche Pflege- und Wartungsarbeiten (z.B. Beschläge nachziehen/ölen, Fugen pflegen, Oberflächen nach Bedarf nachbehandeln) auszuführen. Unterlassene Pflege kann Funktionsbeeinträchtigungen verursachen, ohne dass daraus Mängelansprüche gegen uns entstehen.
  10. Haftung
    (1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
    (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    (3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  11. Rücktritt / Kündigung
    (1) Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
    (2) Kündigt der Kunde den Werkvertrag gemäß § 648 BGB, behalten wir den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben.
    (3) Zur Vereinfachung können wir diesen Anspruch pauschal berechnen: Bei Kündigung vor Beginn der Fertigung/Montage pauschal 15 % der vereinbarten Gesamtvergütung. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist; uns bleibt der Nachweis gestattet, dass ein höherer Anspruch besteht.
  12. Technische Änderungen / Materialersatz
    (1) Technisch notwendige Änderungen oder gleichwertige Ersatzmaterialien (z.B. wegen Lieferengpässen) sind zulässig, wenn sie für den Kunden zumutbar sind, keine erhebliche Wert- oder Qualitätsminderung darstellen und die Funktion/Optik im Wesentlichen gewahrt bleibt.
    (2) Entsteht dadurch ein Mehrpreis, erfolgt die Ausführung nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden.
  13. Widerruf (nur wenn ein Widerrufsrecht besteht)
    Hinweis:
    (1) Bei Verträgen über die Lieferung von nicht vorgefertigten Waren, für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (Maßanfertigung/Sonderanfertigung), besteht kein Widerrufsrecht.
    (2) Besteht ausnahmsweise ein Widerrufsrecht (z.B. bei standardisierten Waren oder reinen Dienstleistungen), gilt die nachfolgende Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (bei Dienstleistungen) bzw. ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die Waren in Besitz genommen haben (bei Waren).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Peter Bommersbach, Schreinerei Bommersbach, Schwabbrucker Straße 8, 86956 Schongau, Tel. +49 (0)8861 71646, E-Mail info@moebelerlebnis.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs (Waren)
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Folgen des Widerrufs (Dienstleistungen)
Haben Sie verlangt, dass wir die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An: Peter Bommersbach, Schreinerei Bommersbach, Schwabbrucker Straße 8, 86956 Schongau, E-Mail: info@moebelerlebnis.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
– Bestellt am ()/erhalten am ()
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

  1. Datenschutz
    Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf moebelerlebnis.de.
  2. Streitbeilegung
    Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  3. Schlussbestimmungen
    (1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt dies nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
    (2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 26.01.2026

  1. Vertragspartner / Geltungsbereich / Begriffe
    (1) Diese AGB gelten für Verträge zwischen
    Peter Bommersbach, Schreinerei Bommersbach, Schwabbrucker Straße 8, 86956 Schongau,
    Tel. +49 (0)8861 71646, E-Mail info@moebelerlebnis.de,
    USt-IdNr.: DE 235 086 011
    (nachfolgend „wir“)
    und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).
    (2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
  2. Angebot / Vertragsschluss / Unterlagen
    (1) Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
    (2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, unterzeichneten Auftrag oder Ausführungsbeginn zustande.
    (3) Entwürfe, CAD-Daten, Zeichnungen, Skizzen und Kalkulationen sind urheberrechtlich geschützt und bleiben unser Eigentum; Weitergabe/Verwertung nur mit Zustimmung.
  3. Leistungsumfang / Änderungen
    (1) Leistungsumfang und Ausführungsdetails ergeben sich aus Angebot/Auftragsbestätigung/Leistungsverzeichnis.
    (2) Änderungen/Erweiterungen sind schriftlich zu vereinbaren; Mehraufwand wird zusätzlich vergütet.
    (3) Technisch notwendige oder gleichwertige Ersatzmaterialien sind zulässig, sofern zumutbar und ohne wesentliche Wert-/Qualitätsminderung; Mehrpreise nur nach Abstimmung.
  4. Preise / Zahlung
    (1) Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
    (2) Rechnungen sind sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart. Abschlagszahlungen nach Bau-/Leistungsfortschritt sind zulässig.
    (3) Bei Verzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe für Unternehmer sowie angemessene Mahnkosten. Aufrechnung/Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
  5. Termine / Gefahrübergang / Annahmeverzug
    (1) Termine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart.
    (2) Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe, behördliche Anordnungen oder Mitwirkungsverstöße des Auftraggebers berechtigen zur angemessenen Terminverschiebung.
    (3) Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Mehraufwand, Lagerkosten und zusätzliche Anfahrten zu berechnen.
  6. Mitwirkungspflichten
    Der Auftraggeber sorgt für die erforderlichen Voraussetzungen am Ausführungsort (Zugang, Baustellenreife, Strom, ggf. Wasser, Untergrund, Schutzmaßnahmen, Park-/Haltemöglichkeiten). Verzögerungen/Mehrkosten hieraus trägt der Auftraggeber.
  7. Abnahme
    (1) Der Auftraggeber hat die Werkleistung nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen.
    (2) Abnahmefiktion: Setzen wir eine angemessene Abnahmefrist und erfolgt keine Abnahme bzw. keine Mängelbenennung innerhalb der Frist, gilt die Leistung als abgenommen.
    (3) Teilabnahmen können verlangt/vereinbart werden. Ingebrauchnahme gilt regelmäßig als Abnahme, sofern keine wesentlichen Mängel angezeigt werden.
  8. Mängelrechte / Untersuchungs- und Rügepflicht
    (1) Der Auftraggeber hat die Leistung/Ware unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens binnen 7 Werktagen ab Lieferung/Abnahme, in Textform zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
    (2) Bei berechtigter Rüge leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatz/Neuherstellung).
    (3) Verjährung: Mängelansprüche verjähren grundsätzlich in 12 Monaten ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig. Für Bauwerksleistungen und Fälle zwingender gesetzlicher Fristen gilt die gesetzliche Verjährung.
    (4) Natürliche Materialeigenschaften von Holz sowie handelsübliche Toleranzen und zumutbare Abweichungen in Farbe/Struktur stellen keinen Mangel dar.
  9. Haftung
    (1) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
    (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    (3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  10. Eigentumsvorbehalt / Sicherheiten
    (1) Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten/angefertigten Gegenständen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
    (2) Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt; Forderungen aus Weiterveräußerung tritt er in Höhe unserer offenen Forderungen bereits jetzt an uns ab; wir nehmen die Abtretung an.
    (3) Verarbeitung/Verbindung/Vermischung erfolgt für uns; wir erwerben Miteigentum im Verhältnis der Werte.
  11. Kündigung / Rücktritt
    (1) Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
    (2) Kündigt der Auftraggeber den Werkvertrag, gilt § 648 BGB: Anspruch auf vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs. Wir dürfen den Anspruch pauschal mit 15 % der Gesamtvergütung ansetzen, sofern nicht der Auftraggeber geringeren und/oder wir höheren Anspruch nachweisen.
  12. Datenschutz
    Datenschutzinformationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung auf moebelerlebnis.de.
  13. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Schlussbestimmungen
    (1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand – soweit zulässig – ist Weilheim i. OB.
    (2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    (3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.